Seminare

Seminare

FES-Seminar

Termine nach individueller Vereinbarung

Fahreignungsseminar (FES)

  • Das Fahreignungsseminar (FES ab 01.05.2014) hat das bisherige Aufbauseminar für Punkteauffällige Kraftfahrer (ASP bis 30.04.2014) abgelöst.
  • Das FES-Seminar gestaltet sich aus zwei parallel nebeneinander laufenden Teilen; aus einem pädagogischen und einem psychologischen Teil. Jedes Seminarteil besteht aus jeweils zwei Modulen. Der pädagogische Teil aus Modulen zu je 90 Minuten und der psychologische Teil aus Modulen zu je 75 Minuten.
  • Der pädagogische Teil kann mit 1-6 Teilnehmern durchgeführt werden. Zwischen dem ersten und zweiten pädagogischen Modul muss eine Woche liegen. Der psychologische Teil hingegen findet immer als Einzelseminar statt. Zwischen dem ersten und zweiten psychologischen Modul müssen drei Wochen liegen.
  • Mit Änderung am 01.05.2014 muss ein Verkehrsteilnehmer, welcher wegen eines Drogen- oder Alkoholdeliktes auffällig wurde, kein besonderes Aufbauseminar mehr machen, sondern kann am vorgesehenen FES-Seminar teilnehmen.
  • Das FES-Seminar kann jedoch nur auf FREIWILLIGER Basis bis zu einem Punktestand von einschließlich 5 Punkten durchlaufen werden, um 1 Punkt Rabatt zu erhalten. Eine ANORDNUNG wie es aus dem ASP-Seminar ab 14 Punkten gab, gibt es NICHT mehr.
  • An einem FES-Seminar darf man -wie zuvor schon beim ASP-Seminar- nur ein Mal alle 5 Jahre teilnehmen. Ausschlaggebend für diese Frist ist dabei das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung.

ASF-Seminar

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Die Teilnahme an einem ASF Seminar kann nur Auffälligkeiten innerhalb der Probezeit als Grund haben. Dies bedeutet, dass der Führerscheinneuling entweder einen groben Verstoß nach Katalog A oder zwei weniger grobe Verstöße nach Katalog B begangen hat. Das ASF Seminar ist immer ein angeordnetes Seminar mit einer Fristsetzung von i.d.R. zwei Monaten. Die Anordnung des ASF Seminars hat stets zur Folge, dass die Probezeit ab Erwerb der Fahrerlaubnis auf insgesamt 4 Jahre verlängert wird. Absolviert man das Seminar innerhalb dieser Frist, so sorgt man lediglich für den Erhalt des Führerscheins. Lässt man die festgesetzte Frist jedoch fruchtlos verstreichen, so folgt als nächster Schritt der Entzug der Fahrerlaubnis. Und das geht leider schneller als man erwartet!

Nach erfolgreicher Teilnahme am ASF Seminar ist alles wieder im grünen Bereich. Die Teilnahmebescheinigung ist jedoch der anordnenden Behörde innerhalb der festgesetzten Frist einzureichen. Kommt man der Anordnung erst nach Fristablauf nach, so erhält man die Fahrerlaubnis zwar wieder, dieses ist jedoch mit erhöhten Gebühren verbunden.

Hinweis:
Wer unter seinen aufgelisteten Delikten ein Drogen- oder Alkoholdelikt rechtskräftig verzeichnet hat, muss nach § 36 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen. Dieses besondere Aufbauseminar darf NICHT in einer Fahrschule absolviert werden.