PKW Klassen
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
Die Klasse B197 ist keine neue Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Ergänzung zur Klasse B. Diese Regelung ist eine nationale und keine europäische Regelung. Die Klasse B197 erwirbt man während der Ausbildung der Klasse B und darf die praktische Fahrerlaubnisprüfung auch auf einem Automatikfahrzeug ablegen, wenn man während der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert und eine interne Prüfung mit festgelegten Inhalten und einer Dauer von 15 Minuten ablegt und diese besteht.
Dadurch das die Schlüsselzahl 197 eine rein deutsche Regelung ist, ist diese im europäischen Ausland gar nicht bekannt. Das bedeutet, dass man mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland mit einem Schaltwagen fahren darf.
Befähigt zum Führen von Kraftwagen der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Personen zzgl. dem Fahrer.
Man darf mit einer Kraftwagenkombination der Klasse B96 einen Anhänger ziehen, welcher eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat, jedoch darf die FahrzeugGESAMTkombination 4.250 kg nicht überschreiten!
Die Klasse B96 ist keine neue Fahrerlaubnis, sondern eine Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96! Der Erwerb dieser Erweiterung erfolgt durch eine Fahrerschulung, welche keine Prüfung vorsieht.
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
Einschluss:
FE-Klassen AM
Beim Begleiteten Fahren sinkt das Mindestalter auf 17 Jahre.
Die Voraussetzungen für die Begleitperson/en sind:
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsgregister
Eine Höchstzahl an Begleitpersonen besteht nicht.
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (BE nicht zwangsläufig erforderlich) seit mindestens 5 Jahren
- Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister