Motorrad Klassen

Motorrad-Klassen

Befähigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm auch mit Beiwagen. Der Erwerb der Klasse A ist mittlerweile direkt mit 24 Jahren möglich.
Des weiteren kann man diese Fahrerlaubnis durch Aufstieg über die Klasse A2 erwerben, wenn man seit mindestens zwei Jahren in dessen Besitz ist. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber lediglich eine praktische Prüfung vor. Das heißt, es ist keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben. Sollte man jedoch die Klasse A1 besitzen und direkt die Klasse A erwerben wollen, wäre dieses nur über eine Ausbildung mit vorgeschriebenen Inhalten möglich.

Voraussetzungen:
Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg)

Einschluss:

FE-Klassen A2, A1 und AM

Ausbildungsfahrzeug:
Ducati Monster 937

Befähigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder, ca. 15 PS). Das Leistungsgewicht darf jedoch 0,1 KW/kg Leermasse des Kraftrades nicht überschreiten. Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trike) gilt eine Leistungsgrenze bis 15 KW.

Der Erwerb der nächsthöheren FE-Klasse A2 ist nach einer zweijährigen Fahrpraxis durch eine Aufstiegsprüfung möglich.

Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre

Einschluss:

FE-Klasse AM

Ausbildungsfahrzeug:
Yamaha YBR 125

Befähigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder, ca. 15 PS). Das Leistungsgewicht darf jedoch 0,1 KW/kg Leermasse des Kraftrades nicht überschreiten. Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trike) gilt eine Leistungsgrenze bis 15 KW.

Der Erwerb der nächsthöheren FE-Klasse A2 ist nach einer zweijährigen Fahrpraxis durch eine Aufstiegsprüfung möglich.

Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre

Einschluss:

FE-Klasse AM

Ausbildungsfahrzeug

Piaggio Beverly 125

Befähigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW (Leichtkrafträder. ca. 15 PS). Das Leistungsgewicht darf 0,1 KW/kg Leermasse des Kraftrades nicht überschreiten. Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trike) gilt eine Leistungsgrenze bis 15 KW; quasi wie bei der FE-Klasse A1.

Die Klasse B196 ist erwerbbar, wenn man mindestens 5 Jahre die FE-Klasse B besitzt. Es Bedarf keiner Prüfung durch den TÜV, jedoch muss man mindestens 10 inhaltlich festgelegte Fahrstunden absolvieren. Der Nachteil der Klasse B196 ist, dass man hierbei die nächsthöhere Klasse A2 nicht nach zweijähriger Fahrpraxis durch eine Aufstiegsprüfung erwerben kann.

Voraussetzungen:

Mindestalter 25 Jahre

Einschluss:

FE-Klasse AM

Ausbildungsfahrzeug:

Yamaha YBR 125 sowie Piaggio Beverly 125

Befähigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkrafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre

Einschluss:

keine weitere FE-Klasse