LKW Klassen
Die Fahrerlaubnisklasse C1 ist dafür geeignet, ein Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.501-7.500 kg zu fahren.
Die Fahrerlaubnisklasse C befähigt zum Führen von Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg. Die Mitnahme eines Anhängers ist nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg zulässig, faktisch jedoch für diese Klasse nicht möglich.
Die Fahrerlaubnisklasse C1E befähigt zum Führen von Kfz wie in der Klasse C1, jedoch mit dem Unterschied, dass man auch einen Anhänger mitführen darf. Allerdings dürfen die Gesamtmassen beider Fahrzeuge, also die des ziehenden und des gezogenen Fahrzeugs insgesamt 12.000 kg nicht überschreiten.
Die Fahrerlaubnisklasse CE befähigt, alle Nutz-Kfz mit mehr als 3.500 kg einschließlich eines Anhängers bis zu einer zulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge von 40.000 kg bzw. 44.000 kg (im Kombiverkehr Straße/ Schiene oder Straße/ See) zu fahren, genauso wie es in der Klasse C geregelt ist.