Bildungsgutschein - Förderung - Kurse - Seminare
Du bist ohne Arbeit und Kunde der Arbeitsagentur oder eines Jobcenters,
oder bist gerade in Deiner jetzigen Tätigkeit berufsunfähig, möchtest umschulen und hast die Möglichkeit gefördert zu werden!
Du möchtest gerne eine sehr interessante Tätigkeit als LKW-Fahrer in seiner gesamten Bandbreite erlernen und auf Achse gehen,
sei es im Nah- und/oder Fernverkehr?!
Oder möchtest Du zum Busfahrer umschulen und unterwegs sein, weil Du gerne mit Menschen zu tun hast!
Oder käme für Dich die Tätigkeit als Kurierfahrer mit Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B infrage?!
Dann bist Du bei uns genau richtig, denn Du kannst bei uns diese Maßnahmen durchlaufen,
sei es als Teilqualifikation TQ1 zum LKW-Fahrer und/oder TQ3 als Busfahrer oder nur zum Erwerb einer der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen.
Je nach Maßnahme z.B. zum Staplerfahrer innerhalb von 3 Tagen,
als TQ1 Maßnahme mit einer Dauer von 24 Wochen oder TQ3 Maßnahme in 20 Wochen.
Hierzu benötigst Du lediglich einen Bildungsgutschein von Deinem Sachbearbeiter von der Arbeitsagentur oder Jobcenter,
von der WeGebau oder den Kommunen.
Frage uns einfach, wir beraten Dich gerne umfangreich und kompetent!
Wir sind ein zertifiziertes Unternehmen nach AZAV!
Wir bieten Interessierten auch einen Schnellkurs, oder anders ausgedrückt einen Intensivkurs an. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Führerscheinausbildung in einer bestimmten und festgelegten Zeit zu durchlaufen. Diese Art der Ausbildung bietet sich für Personen an, welche wenig Zeit haben, jedoch ihre Ferien oder einen Teil ihres Jahresurlaubs für die Ausbildung zum Erwerb des Führerscheins investieren können und auch möchten.
Die Intensivausbildung ist allerdings ziemlich anstrengend, weil das Programm stramm organisiert ist. Dass heißt, man muss für diesen Zeitraum der Ausbildung Zeit mitbringen, denn man wird den ganzen Tag mit der Teilnahme am theoretischen Unterricht, dem Lernen der Prüfungsfragen sowie der Anwendung des Erlernten mit dem Fahrzeug, beschäftigt sein.
Organisatorisch bedeutet dieses, dass der Fahrerlaubnisantrag vor Beginn der Ausbildung bereits gestellt sein muss (mindestens 2 Monate vorher), damit der Prüfauftrag, welches die Berechtigung, theoretisch und praktisch geprüft zu werden, rechtzeitig vorliegt. Denn ohne vorliegenden Prüfauftrag darf die Prüforganisation -in unserem Fall ist es der TÜV Rheinland- die Prüfung nicht abnehmen.
Folgendes muss für die Intensivausbildung beachtet werden!
- Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule abschließen
- Soforthilfemaßnahmen am Unfallort (SMU) besuchen
- Umgehend den Fahrerlaubnisantrag beim zuständigen (Erstwohnsitz) Straßenverkehrsamt stellen
- Urlaub beantragen bzw. Zeit für die Ausbildung nach dem jeweiligen Ausbildungsplan zur Verfügung halten.
Hinweis: Bedenken sollte man bei der Intensivausbildung, dass ein spezieller, von den Regelunterrichtszeiten abweichender Plan erstellt wird und dieser dann nicht mehr umgestellt werden kann.
FES steht für „Fahreignungsseminar“ womit Kraftfahrzeugführer, welche im Fahreignungsregister Punkte angesammelt haben, durch eine bedingte Teilnahme an diesem Seminar ihren Kontostand nach unten hin korrigieren können. Der aktuelle Stand auf diesem Konto ist nicht mit dem auf der Hausbank gleichzusetzen, denn dieser Kontostand gibt Auskunft über die Ansammlung von unerwünschten Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.
FES-Seminar
Termine nach individueller Vereinbarung
Fahreignungsseminar (FES)
- Das Fahreignungsseminar (FES ab 01.05.2014) hat das bisherige Aufbauseminar für Punkteauffällige Kraftfahrer (ASP bis 30.04.2014) abgelöst.
- Das FES-Seminar gestaltet sich aus zwei parallel nebeneinander laufenden Teilen; aus einem pädagogischen und einem psychologischen Teil. Jedes Seminarteil besteht aus jeweils zwei Modulen. Der pädagogische Teil aus Modulen zu je 90 Minuten und der psychologische Teil aus Modulen zu je 75 Minuten.
- Der pädagogische Teil kann mit 1-6 Teilnehmern durchgeführt werden. Zwischen dem ersten und zweiten pädagogischen Modul muss eine Woche liegen. Der psychologische Teil hingegen findet immer als Einzelseminar statt. Zwischen dem ersten und zweiten psychologischen Modul müssen drei Wochen liegen.
- Mit Änderung am 01.05.2014 muss ein Verkehrsteilnehmer, welcher wegen eines Drogen- oder Alkoholdeliktes auffällig wurde, kein besonderes Aufbauseminar mehr machen, sondern kann am vorgesehenen FES-Seminar teilnehmen.
- Das FES-Seminar kann jedoch nur auf FREIWILLIGER Basis bis zu einem Punktestand von einschließlich 5 Punkten durchlaufen werden, um 1 Punkt Rabatt zu erhalten. Eine ANORDNUNG wie es aus dem ASP-Seminar ab 14 Punkten gab, gibt es NICHT mehr.
- An einem FES-Seminar darf man -wie zuvor schon beim ASP-Seminar- nur ein Mal alle 5 Jahre teilnehmen. Ausschlaggebend für diese Frist ist dabei das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung.
ASF steht für „Aufbauseminar für Fahranfänger“ und ermöglicht den innerhalb der Probezeit durch bestimmte Verkehrsdelikte aufgefallenen Führerscheinneulingen eine Nachschulung zur Aufarbeitung ihres Fahrverhaltens.
ASF-Seminar
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Die Teilnahme an einem ASF Seminar kann nur Auffälligkeiten innerhalb der Probezeit als Grund haben. Dieses bedeutet, dass der Führerscheinneuling entweder einen groben Verstoß nach Katalog A oder zwei weniger grobe Verstöße nach Katalog B begangen hat. Das ASF Seminar ist immer ein angeordnetes Seminar mit einer Fristsetzung von i.d.R. zwei Monaten. Die Anordnung des ASF Seminars hat stets zur Folge, dass die Probezeit ab Erwerb der Fahrerlaubnis auf insgesamt 4 Jahre verlängert wird. Absolviert man das Seminar innerhalb dieser Frist, so sorgt man lediglich für den Erhalt des Führerscheins. Lässt man die festgesetzte Frist jedoch fruchtlos verstreichen, so folgt als nächster Schritt der Entzug der Fahrerlaubnis. Und das geht leider schneller als man erwartet!
Nach erfolgreicher Teilnahme am ASF Seminar ist alles wieder im grünen Bereich. Die Teilnahmebescheinigung ist jedoch der anordnenden Behörde innerhalb der festgesetzten Frist einzureichen. Kommt man der Anordnung erst nach Fristablauf nach, so erhält man die Fahrerlaubnis zwar wieder, dieses ist jedoch mit erhöhten Gebühren verbunden.
Hinweis:
Wer unter seinen aufgelisteten Delikten ein Drogen- oder Alkoholdelikt rechtskräftig verzeichnet hat, muss nach § 36 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen. Dieses besondere Aufbauseminar darf NICHT in einer Fahrschule absolviert werden.