PKW Klassen

PKW Klassen

Befähigt zum Führen von Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Personen zzgl. dem Fahrer.

Man darf mit einem Kraftwagen der Klasse B grundsätzlich auch einen Anhänger ziehen, welcher eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre

Einschluss:

FE-Klassen AM

Beim Begleiteten Fahren sinkt das Mindestalter auf 17 Jahre ab.

Die Voraussetzungen für die Begleitperson/en sind:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister

Eine Höchstzahl an Begleitpersonen besteht nicht.

Die Klasse B197 ist keine neue Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Ergänzung zur Klasse B. Diese Regelung ist eine nationale und keine europäische Regelung. Die Klasse B197 erwirbt man während der Ausbildung der Klasse B und darf die praktische Fahrerlaubnisprüfung auch auf einem Automatikfahrzeug ablegen, wenn man während der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert und eine interne Prüfung mit festgelegten Inhalten und einer Dauer von 15 Minuten ablegt und diese besteht.

Dadurch das die Schlüsselzahl 197 eine rein deutsche  Regelung ist, ist diese im europäischen Ausland gar nicht bekannt. Das bedeutet, dass man mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland mit einem Schaltwagen fahren darf.

Befähigt zum Führen von Kraftwagen der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Personen zzgl. dem Fahrer.

Man darf mit einer Kraftwagenkombination der Klasse B96 einen Anhänger ziehen, welcher eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat, jedoch darf die FahrzeugGESAMTkombination 4.250 kg nicht überschreiten!

Die Klasse B96 ist keine neue Fahrerlaubnis, sondern eine Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96! Der Erwerb dieser Erweiterung erfolgt durch eine Fahrerschulung, welche keine Prüfung vorsieht.

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre

Einschluss:

FE-Klassen AM

Beim Begleiteten Fahren sinkt das Mindestalter auf 17 Jahre.

Die Voraussetzungen für die Begleitperson/en sind:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsgregister

Eine Höchstzahl an Begleitpersonen besteht nicht.

Befähigt zum Führen von Kraftwagen der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Personen zzgl. dem Fahrer.

Man darf mit einer Kraftwagenkombination der Klasse BE einen Anhänger ziehen, welcher eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat. Die Kraftfahrzeuggewichte und Maße sind zu berücksichtigen!!! Die FahrzeugGESAMTkombination darf 7.000 kg nicht überschreiten.

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre

Einschluss:

FE-Klassen AM

Beim Begleitetem Fahren sinkt das Mindestalter auf 17 Jahre.

Die Voraussetzungen für die Begleitperson/en sind:
  • Mindestalter 30 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (BE nicht zwangsläufig erforderlich) seit mindestens 5 Jahren
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
Eine Höchstzahl an Begleitpersonen besteht nicht.